Манифест

Манифест

Това е едно контингентно възвестяване.

Обявявам, че противостоя на позицията, достигнала до своя завършен изказ в лозунга „Не си ти, когато си гладен“. Това ще рече, че отказвам да мисля човека, а и всичко природно, като съотношение на налични вещества или сили. За мен човекът не е скупчване на „материи“ или „енергии“, което притежава, било и като свое отличително качество, способността да мисли. Призовавам да се върнем към изначално казваното от думите „материя“ и „енергия“.

Но аз не заемам и „идеалистическа“ позиция, отричам, че човекът е дух, който е въдворен или полепнал в тяло. Настоявам, че идеята за свръхсетивен свят е пагубна за човека, и същевременно вярвам, че християнството има какво да разкрие и без нея. Тялото не е външно ограничение или управляема машина, а най-собственото, защото винаги ни вписва в някаква събитийна констелация. А в същността си човекът, както и всичко друго, не е даден сам по себе си, а всеки път е определен от участието си в една такава констелация.

Мисля, че човекът и нещата не са „пълните“, субстанциални места, а всеки път са конституирани от разликите помежду им, от разположението им в някаква взаимовръзка, която не е проектирана и притежавана от так. нар. разум, съзнание и пр. За мен трансцендентното – Бог или битието – не е свръхсетивно наличие, а се случва конкретно като това „между“, тази взаимовръзка. Твърдя, че „материята“ и „духът“ формират фалшива опозиция, че всъщност те са двете страни на едно и също разбиране, според което битието е наличие. Като нов „основен философски въпрос“ провъзгласявам този, дали нещата са налични или събитийни.

Категорично възразявам срещу наследеното от съвременния здрав разум отъждествяване на „рациото“ с формално-логическото и причинно-следственото мислене. Ако това отъждествяване не пречи на повечето нормални хора да бъдат телесни и ситуативни, т.е. да съществуват в пълен разрез с него, като си остава само в плана на думите, то безпокои хора като мен, за които, може би тъкмо защото не са толкова телесни и ситуативни, езикът е от значение и не е означение, безразлично към казваното. Обявявам война и на склонността да се субстанциализира, винаги събитийните определености на един човек, колкото и утаени да са те, да се приписват като атрибути или проявления на нещо, изначално постоянстващо в него.

Ето защо вярвам, че няма зло само по себе си. Доброто или Бог не е обвинение, а нещо, което не те заплашва, дори когато го отричаш. Така, както не бива да се надяваме на отклик от страна на телата, които сцената на големия град излага пред погледа ни, защото те принадлежат към визуално недостъпни светове (принадлежност, понастоящем отбелязвана, но и инфантилизирана от мобилните телефони), не е честно и да бъдем обвинявани от трансситуативни позиции или да бъдем принуждавани към една трансситуативна загриженост. Обвинителят е душманин, демонично обособила се от теб самия част, която те поставя в повинност, предупреждава, че не гарантира живота ти, ако пренебрегнеш отслужваните пред нея ритуали. Може би той наистина се е родил заедно с так. нар. етически религии, които са били разомагьосани едва през 18-19 в. А етиката, пренебрегваща крайността на човека, това, че той винаги е ситуиран в някакъв хоризонт и в този смисъл не е вездесъщ, се ражда от правото, не обратно.

Изхождайки от това свое убеждение, обявявам за мръсни думи „правила“, „съ-образяване“, „при-личие“. Дивя се на хората, които изцяло отъждествяват „принципа на реалността“ с конвенциите и ритуализираните форми на общуване, неизбежни само до определена степен на сближаване. Които успяват да се „реализират“ като природа поради простото съвпадение с другите във виртуалния закон или в рецептите, чиито ин-корпорации са те. Надявам се, че е възможна общност и близост отвъд правилността, че абстрактният, генерализиран друг човек, когото трябва да признаеш, за да познаеш твоя, най-собствен друг, не е тъждествен на постулирания от абстрактния морал. Че той има чертите, които му отрежда констелацията, случваща се в мига на твоята решимост.

сряда, 8 юни 2016 г.

DIE SELBST-STÄNDIGKEIT ALS EINE MITTE ZWISCHEN DEM BESTEHENDEN ICH UND DEM EKSTATISCHEN SICH

            
Der Aufsatz konfrontiert Kant und Heidegger miteinander in der Perspektive der Frage, wann der „empirische“ Mensch, welcher eine durch eine Individualgeschichte hindurch währende Identität hat, selbständig und ganzheitlich ist. Das kantische Ich ist ein reines, inhaltlich indifferentes Selbstverhältnis im Sinne vom dekartschen „ich denke“. Es versteht das Sein als Vorhandenheit und die Zeit als Sukzession, und subsumiert unter sich die Erfahrungsinhalte oder, in der Sprache Kants gesagt, bei ihm herrscht der Verstand über die Einbildungskraft. In einem ersten Schritt ist zu zeigen, dass dieses sich als ein- und dasselbe durchhaltende Ich in Heideggers „Sich“ wurzelt, das sich in der Weise einer ursprünglicheren Zeit immer wieder ereignet. Hier ist das Sein Ereignis, die Zeit Ekstase, und der Verstand, anstatt, dass er der Einbildungskraft seine Begriffe voranstellt, lässt er diese sich in der sie transzendierenden Konstellation einer „ästhetischen Idee frei „assoziieren“. Im zweiten Schritt ist die Möglichkeit der Interpretation Heideggers aufzunehmen, dass die transzendentale Einbildungskraft mit der ursprünglichen Zeit identisch ist, die erst das Ich als „Selbstbewusstsein“ begründet. Die drei Arten von Synthese des in der Erfahrung Gegebenen, welche von der Sinnlichkeit, der Einbildungskraft und dem Verstand vollzogen werden, sind als drei Modi einer einzigen Synthese, nämlich als die drei Ekstasen dieser Zeit auszulegen. Schließlich wird die Möglichkeit entworfen werden, dass die beiden Seiten des „empirischen“ Menschen – die vorhandene, in der er seine Identität behält, und die ekstatische, aus der heraus er sein Sein erhält – komplementär zueinander in der von Carl Schmitt entwickelten Struktur der Souveränität sind. Nach dieser Möglichkeit ist das Ich selbständig und ganzheitlich, indem es auf der Grenze steht zwischen dem „Normalzustand“ seiner Beständigkeit und dem „Ausnahmezustand“ seiner ekstatischen Selbstheit, wo es sich je einem mit anderen geteilten und daher sich seiner Gewalt entziehenden Geschehen aussetzt. Das souveräne Ich lässt sich mit der Faktizität der konkreten Situationen „upgraden“, die zu der es „tragenden“ Existenz gehört und es untergraben würde, wenn sie von ihm nicht angeeignet ist. Wenn der Mensch sich anmaßt, sich in seinem Ich restlos zu sammeln, würde er sich von der Welt mit dem narzisstischen Anspruch absondern, dass er ihr Demiurg sei, würde er sich in der Einbildung im Sinne einer bodenlosen Phantasie ansiedeln. Umgekehrt, will er ganz und gar sein „Sich“ sein, finge er in jedem Augenblick aufs Neue an, führte er eine schizophrene Existenz.  
   
1. Die Selbst-Ähnlichkeit des vorstellenden Ichs
Nach Heidegger vermochte Kant nicht, sich der Präsenzmetaphysik zu entziehen, und dies scheint in der Tatsache hervor, dass er die Anschauung und das Denken als Vorstellung (repraesentatio) versteht. Im Kontext der Philosophie Kants steht diese Begriffswahl zwar im Einklang mit dem Grundverständnis, dass, obwohl der wahr erkannte Gegenstand nur in der Erfahrung zugänglich ist, er nicht als vollendet in sie hereinkommt und nur im „Akt“ des Verhaltens zu ihm aufgebaut wird. Dass die Erkenntnis ein Vorstellen ist, bedeutet nicht, dass sie mit bloßen Erscheinungen zu tun hat. Das Vorstellen bezieht sich auf die Dinge selbst, d.h. sie sind nicht als abwesende repräsentiert, substituiert, vielmehr gerade als vorgestellte gegenwärtig, anwesend. Der Inhalt einer Vorstellung (das Phänomen) ist keine Oberfläche, „hinter“ der sich das „Ding an sich“ befindet, sondern dasselbe Ding in der Perspektive der menschlichen Endlichkeit. Für Kant geht diese „Perspektivität“ doch nicht von einer Endlichkeit im Sinne von Situiertheit im Horizont der Welt aus. Daher ist der unabdingbare rezeptive, leidende Aspekt der endlichen Erkenntnis, die erfordert, dass ihr der Gegenstand  gegeben wird, keine Beschränkung, welche etwas anderem zu sein erlaubt, mit dem der Mensch die Welt teilt, keine Ausgesetztheit dem Seienden gegenüber, die es von sich her erscheinen lässt. Das Ich der reinen Apperzeption ist transsituativ, d.h. vorhanden, soweit es, sei es auch inhaltlich leer, als ein- und dasselbe besteht. Es ist neben seinen Vorstellungen vorhanden, die von ihm ständig „begleitet“ sind (Kant 1968: 75-76). Wie Heidegger darauf hinweist, artikuliert der Begriff „Subjekt“, den sein Vorgänger gebraucht, „nicht die Selbstheit des Ich qua Selbst, sondern die Selbigkeit und Beständigkeit eines immer schon Vorhandenen“ (Heidegger 1957: 320). Heideggers Mobilisierung in diesem Zusammenhang der ursprünglichen Bedeutung des subjectum als das zu Grunde Liegende (das Unterliegende), d.h. als das Substanzielle, steht in keinem Widerspruch zum kantischen Verständnis des Subjekts als einer absoluten Selbsttätigkeit. Als ein reines, von keiner Andersheit untergrabenes Selbstverhältnis ist das Ich gleichgültig gegenüber den Erfahrungsinhalten, immer darauf aus, in ihnen auf seine Vorhandenheit zu verweisen. Deshalb ist das von ihm vollzogene Vorstellen kein Von-sich-her-zeigen-lassen dieser Inhalte, sondern deren Vor-stellen, Ver-gegenständlichen. Das vorstellende Ich ist ein Subjekt (etwas Unterliegendes) gerade dadurch, dass es sich den vorgestellten Inhalten als das unterstellt, was ihnen vorgezeichnet hat, dass und wie sie sich vor-stellen (vor ihm zeigen) sollen, um in ihnen sich selbst zu bestätigen. Freilich ist das Ich des transzendentalen Bewusstseins kein vereinzelter Mensch in seiner Besonderheit als dieser und keiner anderen, sondern das für alle gemeinsame Selbstverhältnis, welches sich auf die Weise des Vorstellens vollzieht. Dennoch, sofern es das Seiende vor sich stellt, steht es nicht in der Welt, ist es in einem logischen Vakuum gegen sie abgekapselt (Heidegger 1957: 321).
Wie bekannt, bekunden sich nach Kant die Gegebenheiten des „inneren Sinns“ als eine Folge von Seelenzuständen. Das, worauf wir in der Erfahrung von ihnen im Voraus hinblicken, wenn auch nicht als auf einen thematisch zu erfassenden Gegenstand, ist die Zeit als das reine Nacheinander. Die Zustände, die wir erfahren, wären keineswegs unsere eigenen im Sinne des sich als ein- und dasselbe durchhaltenden Ichs, wenn dieses Ich in ihnen sich nicht widerspiegelt, bestätigt, d.h. wenn es in ihnen als bevorstehenden seine Gegenwart bereits nicht vorausgesetzt hat. Dies besagt, dass die apriorische Vorstellung von der Zeit als eine Sukzession auf dem in seiner Identität ausharrenden Ich selbst gründet, dass sein ständiges Stehen im „Punkt“ der Gegenwart die Abfolge der Ereignisse auf der „Linie“ der Zeit produziert. Es ist auch bekannt, dass für den Philosophen aus Königsberg die Zeit, auf deren Weise das Ich auf seine kontinuierliche Präsenz zurückverweist, die Bedingung der Möglichkeit jedes gesonderten Inhalts ist, da das Sich-verhalten zu etwas bedeutet, dass man sich selbst als verschieden von ihm weiß, d.h. dass es sich zugleich zu sich selbst verhält. Wenn der Mensch zwischen sich selbst und dem Anderen nicht unterschiede, gäbe es keine entgegenstehenden Dinge, zu denen er sich verhält, sondern nur „Anreize“, gegen die er sich benimmt, indem er von „instinktiven“ Schemata benommen ist. In diesem Sinne besteht Kant darauf, dass „die Zeit die formale Bedingung a priori aller Erscheinungen überhaupt ist“ (Kant 1968: 46) und daher Vorrang vor dem Raum hat. Aber wie Hegel gezeigt hat, ist das vorhandene, unmittelbar selbstidentische, den anderen Seienden gegenüber indifferent verschiedene, oder was dasselbe ist, sich gegenseitig mit ihnen ausschließende Ich ein totes wie ein Stein Absolutes, kann es sich zu nichts verhalten – weder zum Anderen noch zu sich selbst. Das Sich-verhalten ist nur möglich in und aus einer Zusammengehörigkeit, durch die Aneignung der Wegrichtung, in die der Mensch als ekstatisch stehend im Horizont der Welt (in einer sein Begreifen übertreffenden und seinen „Blick“ bestimmenden Verweisungsganzheit) „geworfen“ ist. Da sich das Ich der reinen Apperzeption in seinem Grund in Bezug auf das Andere befindet, besteht es nicht von sich selbst aus, indem es die Erfahrungsinhalte begleitet, sondern indem es sie unter sich selbst subsumiert. Obwohl dieses subsumierende Ich zwischen sich selbst und dem Anderen unterscheidet, verwischt es die Unterscheidung zwischen „inneren“ und „äußeren“ Erscheinungen. Die Zeit wird Raum, soweit das in ihr Bevorstehende bereits in der Vorstellung vorhanden, vorgesehen ist (im Voraus gesehen ist wie ein erkennbares Objekt in der Ferne) und nur noch durch das Durchlaufen einer Landschaft von solchen Gegebenheiten erreicht werden muss. Umgekehrt verwandelt sich der Raum in eine absolute „Innerlichkeit“ – indem das Ich alles zu einem Materialisieren seiner Vorstellungen herabsetzt, indem es keine Grenze an etwas trifft, was außerhalb seiner Kontrolle steht, teilt es die Welt mit nichts, steht es nichts entgegen, d.h. dass für das Ich kein „Äußeres“ da ist.
Sofern das Ich in seinem Fundament ekstatisch, nicht bloß seine Erfahrungen begleitend ist, indem es sich selbst als vorhanden, unmittelbar selbstidenitsch versteht, zeigt es sich als eine scheinbare, oberflächliche, sie verstellende  Einheit, die sie nur virtuell“ bewältigt, und dies genau dann, wenn sie sie vollständig unter ihre Kontrolle stellen will. Dieses Ich steht ständig in der Gegenwart der Zeit als Nacheinander und setzt diese seine Gegenwart im Bevorstehenden voraus. Da die Inhalte der sukzessiven Zeit nur in den ihnen vorgezeichneten  Hinsichten erscheinen, d.h. soweit, als sie die bloße Tatsache des Ichs bestätigen und so seine Beständigkeit sicherstellen, erweist sich diese Zeit als eine leere Form, die gleichgültig gegenüber sie Erfüllendem ist – unabhängig davon, dass sie kein homogener und isotroper Behälter ist, vielmehr ein subjektiver Rahmen, der sich gleichzeitig mit dem in ihm Gestellten bildet. Darüber hinaus hat das „Jetzt“ keine „Ausdehnung“, welche einem Inhalt Ort und Einheit gibt. Es ist eine abstrakte und unhaltbare Grenze, die unaufhörlich aus dem Bevorstehenden nach dem Vergangenem fließt. Demnach ist die Gegenwart, in der der Sich-vorstellende ständig steht, wenn auch mit dem Inhalt der Vorstellung erfüllt, ganz und gar leer hinsichtlich der von sich selbst her erscheinenden Inhalte. Es ist der Ort des ständigen Übergehens ihrer Wahrheit als das Ereignis deren Eintretens in die Unverborgenheit, der Ort des ständigen Verpassens dieses Ereignisses. Das ganz gegenwärtige Ich springt kontinuierlich zwischen Erwartung und Erinnerung hin und her, ohne den „Augenblick“ festhalten zu können, da für ihn die Zukunft nur das Noch-nicht eines in der Vorstellung bereits vorhandenen Inhalts bedeutet, dessen Vorkommen (Auftauchen am Horizont als ein im Vorhinein bekanntes Objekt) ihn sofort in die Vergangenheit wegschickt, d.h. dieses Vorkommen ist kein Ereignis. Das in der sukzessiven Zeit Bevorstehende ist schon immer von der ihm vorangestellten Vorstellung verstellt (verdeckt und entstellt), in jener seiner Seite vorübergegangen, wo es sich von sich selbst her gezeigt hätte.
Wenn es in „ontologischer“ Hinsicht angenommen wird, das Ich der reinen Apperzeption wurzelt in der ekstatischen Zeit, der hier dargelegten Interpretation, wonach dieses Ich sich mit den Erfahrungsinhalten nicht trifft, da es ihnen im Voraus die Möglichkeit abnimmt, von sich selbst her zu zeigen, kann es in „ontischer“ Hinsicht entgegengehalten werden, dass im Gegensatz zu den empirischen Begriffen, die apriorischen die  Erfahrungsinhalte nicht vorausbestimmen. Es scheint, dass die Stammbegriffe des Verstands (die Kategorien und die Predikabilien) dem Ich eine Art Mindestpräsenz verschaffen, im Bevorstehenden nur seine Fähigkeit antizipieren, die Erscheinungen nach den ganz allgemeinen Gesetzen des Vorhandenen zu erfassen, indem es offen für ihre Besonderheit bleibt. Aus „psychologischer“ Sicht aber träte das Ich, wenn es zur punktmäßigen Vorhandenheit schrumpft, fast vollständig von seiner Rolle als Garant für die persönliche Kontinuität und Integrität zurück. Erstens wäre die Überlassung der ganzen „Konkretheit“ der eigenen Existenz der figürlichen Synthese, die von der Einbildungskraft vollzogen wird und keine dem Ich zur Verfügung stehenden Begriffe voraussetzt (Kant 1968: 82), was eine immer wieder zu tätigende Entdeckung der natürlichen und kulturellen“ Bestimmtheiten bedeutete, ein für die individuelle Beständigkeit katastrophaler „Überfall“ der Welt auf das Ich. Zweitens würde sich die Person in ein für sich, welches das abstrakte Ich denke“ ist, und ein „an sich“ entzweien, das aus einer Mannigfaltigkeit von Bestimmtheiten besteht, die sich gegenseitig ausschließen, indifferent verschieden voneinander sind, d.h. nicht in einem sie restlos vermittelnden Zusammenhang zueinander gehören. Als eine rein formale, jedem Inhalt äußerliche Einheit integriert das cartesianische Ich die Inhalte der individuellen Existenz nicht zu sich selbst, es bildet keine Mitte, in der sie aufgehoben sind. Aber selbst wenn es möglich wäre, nach den Mindestbedürfnissen“ seiner Vorhandenheit „fromm“ zu leben, ginge das Ich der Kategorien immer noch an der Wahrheit über die Welt und sich selbst vorbei, weil der Mensch nicht nur im Aspekt des Vorhandenen, Substanziellen, sondern auch im Aspekt des Ekstatischen, Ereignishaften existiert, wo das Denken in „Substanzen“, „Ursachen“ usw. inadäquat, und darüber hinaus verhängnisvoll ist.
Die ekstatische Zeit ist kein objektiver Behälter oder keine subjektive Vorstellung, vielmehr ist sie selbst die Seinsweise des Menschen[1], welche Heidegger „Sorge“ nennt. „In“ dieser Zeit ist der Mensch immer „rechtzeitig“ zum Ereignis des Sich-offenbarens von etwas, denn sie ist keine dem Geschehenden gleichgültig gegenüber stehende Form, sondern das Geschehen, die „Generierung“ der Inhalte schlechthin. Wie bekannt, sind hier die zeitlichen Modalitäten (Zukunft, Vergangenheit und Gegenwart) Ekstasen, Entrückungen der Existenz – aber nicht in einem mystisch-rituellen Sinn, vielmehr in dem Sinn, dass der Mensch, wesentlich über das Bestehende hinaus existierend, sich „außerhalb“ von seinem unmittelbar selbstidentischen, ständig anwesenden Ich befindet (Heidegger 1957: 329). Man könnte sagen, er ist „vor“ sich selbst in doppelter Weise: Erstens gewinnt der Mensch sich selbst immer von der Zukunft aus, er „ist“ niemals einer oder ein anderer, sondern geht jedes Mal in die Richtung irgendwelchen Seinkönnens. Die Existenz spielt nicht mit Möglichkeiten in der Vorstellung, vielmehr entwirft sie sich selbst auf sie hin, entscheidet sich für die eine oder die andere. Da die echte Möglichkeit von Grund auf kein Besitz eines vorhandenen Ichs darstellt, sondern im Gegenteil, das menschliche Sein selbst in sie hinein „geworfen“, „geschickt“ ist, ist sie absolut zukünftig, ganz offen gegenüber dem „Ergebnis“, nicht vorausbestimmt in der Vorstellung des in der Gegenwart Stehenden. Indem der Mensch sich an eine Möglichkeit entäußert, die gerade als Möglichkeit behalten und keineswegs nur die Noch-nicht-Vorhandenheit eines vorgegebenen Inhalts ist, entrückt er sich gleichsam zum Tod seines Ichs, das in der Gegenwart steht und erwartet, diese seine Gegenwart im Bevorstehenden zu bestätigen, er läuft „weiter nach vorne“ als alle dem Ich bevorstehenden „Jetzt“, er überholt es im Abgrund einer von der Gegenwart nicht usurpierten Zukunft. Diese „Bewegung“ der Existenz ist die Ekstase der Zukunft. Die zu einer echten Zukunft führende Möglichkeit geht über die festen und instrumentalisierten Möglichkeiten hinaus, die in der Gegenwart zur Verfügung stehen und das ausdrücken, was das dort stehende Ich unmittelbar vermag. Diese unechten Möglichkeiten der Existenz gehören zum „Interieur“ der Vorstellung, erfordern kein Wagnis und kein Engagement, nach „draußen“ in nicht sichergestellte Situationen zu gehen. Obgleich sie dem Ich unterworfen sind und ihm so einen Nimbus der Aktivität verleihen, sind sie eigentlich von ihm passiv vorgefunden, sie drängen sich ihm im von ihm ständig bewohnten Topos der Gegenwart zufällig auf. Spontan, dem eigenen Seinkönnen folgend, ist nur dieser, der sich selbst der Gegenwart beraubt, indem er sich den für sein Ich nicht verfügbaren Möglichkeiten überlässt und unterwirft. Diese Überlassung und Unterwerfung ist gerade das Gegenteil von Passivität, denn es setzt eine Überwindung der Trägheit und Bequemlichkeit der existentiellen „Rezepte“ und ein entschlossenes Sich-einlassen in die „Unvertrautheit“ und „Unheimlichkeit“ eines unberechenbaren Geschehens voraus.
Auf der anderen Seite ist diese „Aktivität“ jedoch zugleich „Passivität“, soweit sie sich als eine Unterwerfung unter für das Ich nicht verfügbare Möglichkeiten vollzieht. Indem der Mensch „weiter nach vorne“ als alles ihm in der Vorstellung Bevorstehendes läuft, findet er sich als schon einen Weg gehend vor, der von ihm nicht ausgegangen ist. Er überholt sich selbst als gegenwärtigen, als kontinuierlich nach dem vorausbestimmten Bevorstehenden fortschreitenden, vom „vorher“ seiner selbst als gegenwärtigen. Das ist der zweite Sinn, in dem der Existierende in der Weise der ekstatischen Zeitlichkeit „vor“ seinem Ich ist, bzw. - die Ekstase der Vergangenheit. Diese ist nicht die Vergangenheit der sukzessiven Zeit, weil die Möglichkeit, welche dem Projekt des Ichs vorgreift, nie in einem vergangenen „Jetzt“ vorhanden war, sondern sich gleichzeitig mit dem Vorlaufen „weiter nach vorne“ als jedes bevorstehende „Jetzt“ konstituiert. Die Vergangenheit als hinter dem Rücken zurückgelassen ist mit den „Überresten“ von Dingen ausgefüllt, die vergangen sind, ohne „erkannt“ zu werden, da die Gegenwart den Ort des ständigen Übergehens ihrer Wahrheit, des ständigen Verpassens des Ereignisses ihres Offenbarens ausmacht. Psychologisch gesehen ist gerade diese Vergangenheit nicht wirklich vergangen, bleiben ihre „Gespenster“ auf eine störende Weise immer noch da, weil ihr Inhalt in ein zeitloses „Unbewusstes“ verdrängt und  durcheinander angehäuft worden ist, anstatt man ihn angesichts seiner Integrierung in die persönliche Einheit zeigen zu lassen. Kierkegaard folgend, nennt Heidegger die ekstatische Vergangenheit „Wiederholung“ (Heidegger 1957: 339), da, wie es hervorgehoben wurde, der sich auf den Weg einer Möglichkeit machende, die nicht von seinem Ich ausgegangen ist, sich selbst bereits „unterwegs“ vorfindet, bereits etwas vollzieht, was so möglich gewesen ist. Mit der trennbaren Variante des Verbs spielend, bringt der deutsche Philosoph auch zum Ausdruck, dass der sich der für sein Ich gesicherten Möglichkeiten Entäußernde sich vom Abgrund einer nicht vorherbestimmten Zukunft aus seine eigensten Möglichkeiten wieder-holt, restituiert, die andererseits nie sein Eigentum in einem Punkt der linearen Zeit waren. Der sich einer absolut zukünftigen Möglichkeit Überlassende lässt sich in ihr auf sich selbst als ursprünglich zukünftigen zurückkommen (Heidegger 1957: 325). Obwohl also die Geworfenheit in eine existentiale Möglichkeit (das Gewesene) erst vom „Sich-werfen“ in sie als eine nicht sichergestellte (die Zukunft) geschieht, gehören die beiden Zeitekstasen wesentlich zueinander.
Schließlich ist die ekstatische Gegenwart das Begegnenlassen von etwas, das Stehen dem in einer Situation Begegnenden entgegen (Heidegger 1957: 326). Sie geschieht gerade so, dass der Entzug des eigenen Ichs von Gegenwart den Ort für die Selbstoffenbarung von etwas freigibt, dass der Verzicht auf die dem Zukünftigen vorangestellten Möglichkeiten diesem die Möglichkeit gewährt, sich zu zeigen, wie es an sich selbst möglich gewesen ist, von sich selbst her zu kommen. Wiederum ähnlich wie Kierkegaard reserviert Heidegger den Namen „Augenblick“ für die echte Gegenwart, für die Gleichzeitigkeit des einander Entgegenstehens. Der Augenblick ist die gefüllte Zeit – nicht das einen willkürlichen und scheinbaren Inhalt enthaltende leere „Jetzt“, sondern die mit dem Ereignis des Erscheinens eines unvorherbestimmten Inhalts gefüllte Zeit, die Zeit, welche dieses Ereignis selbst ist. Er ist keine Gleichzeitigkeit im Sinne einer Mitvorhandenheit, vielmehr in dem Sinne, dass der dem in einer Situation Begegnenden entgegen Stehende und dieses selbst ihrer „Begegnung“ nicht vorausgehen, sondern dass sie in deren Zusammengehörigkeit erst aus ihr entspringen. In der ekstatischen Gegenwart wurzelt der Raum, wiederum nicht als ein objektiver Behälter oder eine subjektive Vorstellung, vielmehr als der Ort, welcher vom sich seiner Gegenwart Entäußerten erschlossen und nach einem konkreten Inhalt „zugeschnitten“ ist, als ein sich vom „hier“ unterscheidendes und mit ihm „koexistierendes“ „dort“. Eben dieser aus der Zeit entsprungene Raum stellt eine nicht reduzierbare und „unabhängige“ „Äußerlichkeit“ dar (Heidegger 1957: 369), im Gegensatz zum an sich selbst in der Anschauung gegebenen, doch von der „Innerlichkeit“ eines absolutisierten Vorstellens assimilierbaren Raum.
Damit aber das Ereignis des Sich-offenbarens von etwas, das der uneigentlichen Gegenwart nicht bevorgestanden hat, stattfindet, muss es für jemanden sein. Es ist notwendig, dass der dem Begegnenden entgegen Stehende sich zu diesem verhält, d.h. seine Gerichtetheit darauf als seine eigene hat. Sonst wäre er von seiner Zusammengehörigkeit mit dem Anderen auf tierische Weise benommen, absorbiert, und es erschiene nie als solche. In Heideggers nach „Sein und Zeit“ entwickeltem Verständnis, dass das Sein Ereignis ist, braucht es den Menschen im doppelten Sinn von Notwendigkeit und Benutzung, um sich als Unverborgenheit, als das Verhältnis einer „aktiven“ zu einer „passiven“ Seite zu ereignen, die sein „immanenter“ Unterschied sind. In diesem Zusammenhang weist die gemeinsame Wurzel der Worte „Ereignis“ und „Aneignung“ darauf hin, dass das Sein als Ereignis geschieht, indem es sich den Menschen aneignet, ihn in Anspruch nimmt, oder anders gesagt, dass der Mensch an einem Ereignis teilnimmt, indem er sich von sich selbst durch sein Sich-auf-den-Weg-Machen in nicht verfügbaren existentialen Möglichkeiten entäußert. Damit aber das Sein als das Ereignis des Sich-erschließens von etwas sich den Menschen aneignet, muss der Mensch sich selbst den „Blick“ auf das Sich-erschließende zu eigen machen. Er restituiert die Perspektive, in die er vom Sein „geworfen“, „geschickt“ ist, als eine solche, die von einem dem vorhandenen Ich vorgreifenden und mit dem Sein identifizierten Sich ausgeht. Diese zweite Aneignung ist in „Sein und Zeit“ „Auslegung“ benannt und besteht in der Artikulation von Inhalten, die der Mensch in seinem Modus des vom Sein geworfenen schon entworfen hat. Obzwar sie das Haben der Sprache benötigt, setzt sie keine in der Form von Wörterdingen vorliegende, mit festen Bedeutungen versehene Sprache voraus. Für Heidegger ist die Sprache ursprünglich nur Zeichnung, Befestigung der Inhalte, die eine immanente Gliederung irgendwelchen ereignishaften Zusammenhangs darstellen, d.h. diese Inhalte sind nicht als vorhandene, auseinander stehende zusammengeballt, sondern von ihrer Stelle im genannten Zusammenhang bestimmt, sie erhalten ihre Bedeutungen von deren  Verweisungen aufeinander. Die Sprache ist die Ausdrücklichkeit dieser Artikulation, die Hinausgesprochenheit der Rede des Seins selbst (Heidegger 1957: 160-161). Doch obwohl sie in der eigenen Artikulation des Seins als das sich in sich selbst unterscheidende Verweisungsganze wurzelt, macht sie möglich, dass der „Hüter“ und „Bewahrer“ der Unverborgenheit des Seienden das Bezeichnete von einem An-sich in einem Für-mich als Ich, Subjekt der „Sprechakte“ umwandelt. Das ständig in der Gegenwart stehende Ich gründet auf dieser Aneignung der Aneignung, die von seinem ekstatischen Sich vollzogen ist, auf deren Umkehrung in dauerndem Besitz, im Nachfolgen der Artikulation „weiter“ als den die Zeitekstasen synthesierenden Augenblick. Das Ich verlässt allerdings nicht die ekstatische Zeit, „außerhalb“ der es nie als Selbstverhältnis existieren könnte, sondern wird im Gegenteil dazu ganz durch ihre Zeitigung in modifizierter Weise gefördert.
Aber wenn das Ich die unechte Existenz ist, die auf der echten „parasitiert“, folgt daraus, dass die letzte ganz andere in Bezug auf das Ich ist? Wie aufgezeigt, schwebt die echte Existenz nicht frei „über“ der Welt, vielmehr enthält sie als deren konstitutives Moment das Verfallen an der Welt, das Sein beim innerweltlich Begegnenden. Gesetzt, dass das Ich in ihrem Wesen nicht beteiligt ist, wird es problematisch, zwischen dem Sein zum Tode und dem besorgenden Sein beim Zuhandenen, d.h. zwischen der eigentlichen und uneigentlichen Existenz im Modus ihrer Echtheit zu unterscheiden. Letzteres nimmt eine doppelte Stelle in „Sein und Zeit“ ein[2]. Soweit es mit dem alltäglichen Sein des Man gleichgesetzt ist, werden die Zeitekstasen einer Modifikation unterzogen. Hier wird die Zeitigung der Zeit wiederum von der Zukunft aus „in Bewegung gesetzt“, doch im Modus des Gewärtigens – man stellt dem auf ihn Zukommenden seine Erwartung nicht voran, „handelt“ nicht um seiner selbst Willen, sondern verliert sich an das Besorgte und versteht sich selbst von ihm her, aber läuft immerhin nicht entschlossen in den Möglichkeiten vor, denen es sich anvertraut, vielmehr bedient es sich ihrer instrumental, steht in Erwartung darauf, rechnet damit, was sie ihm zustellen würden. Diese Seite oder Version des besorgenden Seins beim Zuhandenen kann unter die bereits dargelegten unechte Existenz untergestellt werden, da sie trotz ihrer scheinbaren Rezeptivität das Zukünftige dadurch im Voraus bestimmt, dass die ihr sich zufällig aufdrängenden Möglichkeiten in der Gegenwart zur Verfügung stehen. Letztere sind „vorurteilshaft“ im „schlechten“ Sinn – nicht als Perspektiven, welche die Existenz umfassen und von ihrer Situiertheit im Horizont eines Zeugganzen aus entworfen sind, sondern als einen im Topos des Jetzt geerbten und allgemein geteilten Inventar von durchschnittlichen und die Existenz nicht in Anspruch nehmenden Möglichkeiten der Vorstellung. Sofern aber das besorgende Sein beim Zuhandenen sich nicht im Verständnis des Seins als Vorhandenheit bewegt, sollte es ebenso wie das Sein zum Tode in der Weise der ursprünglichen Zeit geschehen. Das Gehen eines Wegs, der nichts Vorhandenes voraussetzt und von der eigenen Befindlichkeit im Kontext eines Netzwerks von funktionellen Verweisen ausgeht, die der Präsenz des Ichs vorausgeht, unterscheidet sich in nichts vom Vorlaufen in eine echt zukünftige Möglichkeit, vom Sein zum Ende – nicht als das Ende des vorhandenen Ichs, sondern als eine Aufnahme der endlichen, nicht vorausbestimmenden Weise, worauf der Mensch existiert. Das besorgende Sein beim Zuhandenen restituiert sich immer wieder aus seiner Selbstentfremdung im Besorgten, „weiß“ sich selbst doch nur in diesem Augenblick, es gibt kein „dann“, in dem es dieses „sich selbst“ verliert, d.h. in dem es stirbt. Um das Ende der Existenz, d.h. ihre Offenheit, ein eigenes Ende, d.h. ein Tod zu sein, um die Existenz sich zu ängstigen, vor  der Möglichkeit ihres „Nicht-mehr-dasein-könnens“ (Heidegger 1957: 250, Hervorh. d. Verf.) stehend, muss sie mithin als sein wesentliches Moment das Ich, die unechte Existenz enthalten. Einerseits, geht die unechte Existenz ständig aus der echten durch eine Modifikation der Zeitekstasen hervor, andererseits aber, ist die zweite als Sein zum Tode nur von der ersten aus zugänglich – nicht in dem Sinne, dass die Existenz sich „zunächst und zumeist“ in der alltäglichen Ausgelegtheit des Man bewegt (Heidegger 1957: 267) und ihr authentisches Sein als eine existentielle Modifikation des Man geschieht, sondern in dem Sinne, dass ohne ihre „Hypostase“ des Ichs ihr die „Schwelle“ fehlte, von der sie sich auf den Tod hin richtet.

2. Die rezeptive Spontaneität als Zeit und Selbstverhältnis
Wie bekannt, versucht Heidegger in seinem Kantbuch zu zeigen, dass die Sinnlichkeit und der Verstand eine gemeinsame Wurzel in der transzendentalen Einbildungskraft haben und ihr immanenter Unterschied sind. Seine Strategie besteht generell in der Hervorhebung des Folgenden: Die Sinnlichkeit hat auch eine aktive Seite, denn sie nimmt ein Bild wahr, das von keinem vorhandenen Seienden angeboten ist, vielmehr aus einem Sich-ein-bilden, einer Selbst-Affektion entspringt. Zum anderen stellt das wahre Denken, da der unter seine Begriffe subsumierende Verstand in der Vorstellung eingesperrt ist, keine reine, formende Aktivität dar, sondern geht auf die Seienden so zu, dass es sie von ihnen selbst her in Unverborgenheit treten lässt, d.h. zu ihm gehört eine passive Seite. Denn, wie gezeigt, ist dieses Lassen ein Vollzug einer eigensten Möglichkeit, d. h. Spontaneität, führt das Denken wiederum zu einer Selbst-Affektion. Der Hauptpfand von Heideggers Interpretation liegt darin, dass die spontane Rezeptivität, welche den Namen „transzendentale Einbildungskraft“ trägt, mit der ursprünglichen Zeit identisch ist, und dass erst diese Zeit das Ich als ein Selbstverhältnis gründet. Heidegger stützt sich auf Kants Theorie der transzendentalen Schematismus, wo „die Einbildungskraft ursprünglich darstellend im reinen Bilde der Zeit“ ist (Heidegger 1991: 132), aber kehrt zugleich ihren Sinn um, indem er darauf besteht, dass die Schemata keine apriorische Projektionen der reinen Verstandesbegriffe auf dem inneren Sinn, sondern eine solche Mitte zwischen dem Begriff und der Anschauung sind, die sich auf zeitliche Weise konstituiert und für die die Seiten, zwischen denen sie vermittelt, als ihren immanenten Unterschied fungieren. In diesem Sinne versucht er zu zeigen, dass die drei Arten von Synthese des in der Erfahrung Gegebenen, die von der Sinnlichkeit, der Einbildungskraft und dem Verstand vollzogen werden, drei Modi ein und derselben Synthese sind, nämlich – die drei Ekstasen der ereignishaften Zeit (Heidegger 1991: 177-178). Der deutsche Philosoph geht von dem noch in „Sein und Zeit“ dargelegten Verständnis aus, dass die Zeitekstasen nicht einfach Entrückungen zu ... sind, vielmehr zu ihnen ein „Wohin“ der Entrückung gehört (Heidegger 1957: 365), d.h. eine Perspektive, die andererseits, da sie nicht aus dem vorhandenen Ich hervorgeht, ein ihm unverfügbarer und das „Sehbare“ bestimmender Horizont ist. Die Horizonte der Zukunft, der Gewesenheit und der Gegenwart „verschmelzen“ in Eins aufgrund der hier bereits erläuterten Einheit der Modi des „Außer-sich-seins“ (ebd.).
Bei Kant besteht die im Begriff durchgeführte Synthese der Rekognition in der Identifizierung (Authentifizierung) eines Kreises von Vorstellungen als zur Einheit eines bestimmten Gegenstands gehörend. Nach Heidegger hat sein Vorgänger diese Synthese zu Recht dem Begriff zugerechnet, denn der eigenen Definition des letzteren zufolge ist der Begriff eine Vorstellung, die als eine und dieselbe für viele andere gilt. Sofern aber für den Phänomenologen das Denken seine Begriffe dem in der Erfahrung Begegnenden nicht voranstellt, sollte es keineswegs der Erscheinungen ihre „Bürgerschaft“ in einem bestimmten Seienden mit Hinblick auf eine Vorstellung anerkennen, die als Selbiges vorgehalten wird (Heidegger 1991: 185-186). Er beruft sich darauf, dass nach Kant der Verstand immer auf etwas bezogen ist, das nicht Gegenstand der Erkenntnis sein, sondern „nur als ein Correlatum der Einheit der Apperzeption zur Einheit des Mannigfaltigen in der sinnlichen Anschauung dienen kann, vermittelst deren der Verstand dasselbe in den Begriff eines Gegenstandes vereinigt“ (Kant 1968: 151): „Das X ist „Gegenstand überhaupt“. Das bedeutet nicht: ein allgemeines, unbestimmtes gegenstehendes Seiendes. Dieser Ausdruck meint vielmehr das, was im Vorhinein den Überschlag über alle möglichen Gegenstände als gegenstehende ausmacht, den Horizont eines Gegenstehens. Dieser Horizont ist freilich nicht Gegenstand, sondern ein Nichts, wenn Gegenstand so viel bedeutet wie thematisch erfaßtes Seiendes.“ (Heidegger 1991: 123) Nach Heidegger hat der Philosoph aus Königsberg der Synthese im Begriff den Namen „Rekognition“ sehr treffend gegeben, weil dieses Wort in seiner Bedeutung von „Erkundung“ auf das vorlaufende Erschließen eines Horizonts hin deutet, von dem aus erst die Seienden getroffen und als solche „erkannt“ werden können (ebd. 186). Derart als die Ekstase der Zukunft ausgelegt, zeigt sich die thematisierte Synthese als diejenige, welche die beiden anderen leitet und begründet (ebd.: 186-187). Dies ist allerdings keine Bestätigung der in der zweiten Auflage der „Kritik“ vertretenen Auffassung, der Verstand sei „primär“ in Bezug auf die Sinnlichkeit und die Einbildung, d.h. die transzendentale Einheit des Selbstbewusstseins sei die Bedingung der Möglichkeit der Einheit, welche die Einbildungskraft dem in der Anschauung Gegebenen verleiht. Im Gegenteil, hier ist die Synthese im Begriff grundlegend gerade insofern, als der Begriff in seiner Selbständigkeit „untergraben“, als ein Moment der sich als Zeit geoffenbarten Einbildung „aufgehoben“ ist. Soweit der wahre Begriff dem sich in der Anschauung Gebenden nicht vorausgeht, d.h. sich in einer figürlichen Synthese bildet, stammt er nicht aus dem Verstand, sondern aus der diese Synthese vollziehenden Einbildungskraft und ist mit der Konfiguration, die die letzte produziert, d.h. mit dem transzendentalen Schema identisch.
Bekanntlich sind die von der produktiven Einbildungskraft gebildeten Schemas reine, aus der Erfahrung nicht herausgezogene, und doch sinnliche, zur Anschauung gehörende Vorstellungen, durch deren Vermittlung es möglich ist, die Begriffe auf die ihnen völlig heterogenen Erscheinungen anzuwenden. Kant unterscheidet zwischen dem Schema als einer allgemeinen, konkret nicht abbildbaren und dem Bild als einer einzelnen, unmittelbar anschaubaren Form. Beim Verhalten zu etwas ist das Schema als das gemeint, was regelt und vorzeichnet, wie dieses aussehen muss, um den Anblick von dem zu bieten, was es eigentlich ist. Das Schema ist aber kein im Bewusstsein vorhandenes „Muster“, welches sich neben dem in ihm vorgezeichneten Gegenstand darstellt, es kann nicht Inhalt eines konkreten Bildes sein, sondern ist ein reines System von Relationen nach einer Einheitsregel, die von einem Begriff gegeben wird. In seiner Eigenschaft als ein nicht abzubildendes Vorbild, welches das Erkennen von etwas als etwas ermöglicht, gleicht es Heidegger zufolge der platonischen Idee (Heidegger 1991: 94-95). Soweit jedoch das Schema keine Projektion des Begriffs ist, dem in der Anschauung Erscheinenden nicht vorausgeht, vielmehr sich gleichzeitig mit seinem Erscheinen konfiguriert, stellt es kein inhaltlich bestimmtes „Was“ dar, sei es eine Liste von Merkmalen oder ein komplizierter Zusammenhang, welches in der Erscheinung festgestellt werden soll, damit sie als ähnlich, als ein Zum-Vorschein-kommen ihres Vorbilds identifiziert wird. In diesem Fall ist das Schema eine Art formale Form, wird in einem thematisch unfassbaren „Wie“ gemeint, d.h. in der Weise, wie es das konkrete, sich im Moment ereignende „Vorstellen“ verwaltet (ebd. 96). Solches „Wie“, das den „Blick“ übertrifft und leitet, ist gerade der Horizont. Als ein in seiner Ganzheit unübersehbares und den „Gesichtskreis“ bestimmendes Netzwerk von gegenseitigen Verweisungen, d.h. als Horizont, gibt das Schema die „Regel“ nicht im Hinblick auf das, was etwas ist, sondern in Bezug auf das, was es nicht ist, d.h. es beschreibt das Ding nicht positiv als etwas Vorhandenes, unmittelbar Selbstidentisches, vielmehr stellt es „apophatisch“ dar von seinem Unterschied innerhalb einer für es konstitutiven Konfiguration von Zusammengehörigkeiten her. Als ein den Erfahrungsinhalten vorangestelltes und irgendwelchen positiv gegebenen Gegenstand umreißendes, der keine Zusammenhänge teilt, bleibt das Schema bei Kant im Vorhandenen. Überdies, mit Ausnahme der Schemata der reinen Vernunftbegriffe, die nur die allgemeinsten Gesetze des Vorhandenen vorschreiben, sind die der Erfahrung angeblich vorausgehenden Schemata nicht von andernorts als daraus gezogen. Letzteres heißt, dass eben sie Abbilder irgendwelcher Bilder, deren sekundäre und durchschnittliche Schematisierungen ausmachen. Gleicherweise ist für Heidegger die platonische Idee eine optische, oberflächliche, von der Position des Vorhandenen wahrgenommene Ansicht eines Verwandtenkreises von Gegebenheiten, die in den Rang von Übersinnlichkeit und Ewigkeit erhoben sind. Umgekehrt ist in der obigen Auslegung das Bild, welches als das „Gesicht“, der „Ausdruck“ eines erkennbaren „Diesseitigen“ fungiert, die „Signatur“, die „Spur“, welche ein unerkennbares „Jenseitiges“ hinterlassen hat. Im Gegensatz zu Heidegger und den Romantikern nachfolgend interpretiert Walter Benjamin die platonische Idee gerade so – als ein transzendentes Ganzes, das sich in den gegenseitigen Verweisen, im Versammeltsein der von ihm aus bestimmten Elemente ereignet. Dies, dass etwas Sein als das, was es ist, nur durch seine Anteilnahme an seiner Idee hat, bedeutet hier, dass es erst als an ihrem Zusammenhang teilnehmend ins Sein eintritt, d.h. soweit es als einen Teil er-innert, restituiert wird, in dem sie von sich selbst entfremdet hat, der ihr Anderssein ausmacht. Die Idee stellt sich nicht als das Vorbild in dem Bild dar, wo das zweite nur das unvollkommene Abbild oder Erscheinen des ersten ist, sondern wie das Sein von Heidegger – in der Darstellung eines Inhalts von ihr aus für einen wiederum von ihr aus gestimmten „Blick“[3]. Solches Schema-Verständnis macht die Unterscheidung zwischen „Schema-Bild“ und „Bild-Schema“ unnötig, die, wie sich zeigen wird, seinen Platz nur im Kontext des „empirischen“ Menschen, der die individuellen Selbständigkeit und Ganzheit unterstützenden oder untergrabenden Beziehungen zwischen Ich und Sich hat. Das Schema ist zwar der Ursprung eines jeden Bildes und transzendent ihm gegenüber, aber nicht als eine den Erfahrungsinhalten vorangestellte Projektion irgendwelches apriorischen Begriffs, sondern als ein sich auf zeitliche Weise konstituierender Horizont der Erfahrung selbst. Kant scheint sich an ein ähnliches Verständnis mit seiner Auffassung von ästhetischer Idee anzunähern – eine für den Verstand unfassbare und in ihrem Sinn unerschöpfliche Vorstellung der produktiven Einbildungskraft, wo etwas nicht in der Bestimmung, im geschlossenen „Umriss“ seines Begriffs, vielmehr in einer Konstellation von Affinitäten hervorkommt, die „irrational“ vom Gesichtspunkt der intellektuellen Subsumtion der Anschauungen unter Begriffe sind (siehe Kant 1922: 167-168).
Kant weist der Einbildungskraft eigens die Synthese der Reproduktion zu, d.h. das Behalten und Wiederherstellen der vergangenen Erscheinungen, die nach der Regel, welche vom Begriff eines Gegenstands vorgeschrieben ist, in der Anschauung versammelt werden sollen, um dieser Gegenstand als gegenwärtig zu erscheinen. Allein im Rahmen des kantischen Systems selbst ist die Einbildungskraft wesentlich produktiv, weil sie nicht den Abdruck, die Kopie eines in sich selbst bestimmten Inhalts bewahrt. Und nach der vorliegenden Interpretation macht das Denken selbst den Moment der Spontaneität an der Einbildungskraft als einer Selbstaffektion aus, der in einem vorlaufenden Erschließen des Horizonts von etwas Gegenüberstehendem überhaupt besteht, d.h. der sich in der Weise der ekstatischen Zukunft vollzieht. Wie Heidegger in „Sein und Zeit“ zeigt, ist jedes Hinausgehen über das Vorhandene nur als In-sein, d.h. als Stehen in einem Horizont möglich. Dies, dass die Perspektive, in die sich das Denken auf den Weg macht, vom vorhandenen Ich nicht ausgeht, sondern ihm vorausgeht, besagt, dass der vom Denken geöffnete Horizont, von dem aus erst etwas angetroffen werden kann, zugleich ein Horizont ist, worin sich der Denkende befindet und der über die Möglichkeiten seines (Selbst-)Verstehens verfügt. Das Übertreffen des Vorhandenen in eine unvorherbestimmte, absolut zukünftige Möglichkeit vollzieht sich als eine Übernahme der eigenen Geworfenheit, d.h. als eine Wiederholung, Wiederherstellung irgendeiner Möglichkeit, die im Sinne der ekstatischen Vergangenheit gewesen ist – als dem „Projekt“ des ständig in der Gegenwart stehenden Ichs vorgreifende. In „Sein und Zeit“ bedeutet das Existential „Befindlichkeit“ die Erschlossenheit des Faktums, dass der Mensch je als in eine Welt geworfen ek-sistiert. Dieses Faktum ist nicht die festgestellte Mitvorhandenheit der anderen Seienden in der Welt als der Gesamtheit des Seienden, sondern bringt den Menschen vor der seine eigene Vorhandenheit negierenden Zusammengehörigkeit (in der Welt als dem Horizont dieser Zusammengehörigkeit) mit solchen Seienden, welche nicht die Seinsart der Vorhandenheit haben; lässt ihn erfahren, dass er ihnen ausgesetzt ist, dass sie ihn in seinem An-sich angehen. Bevor die Befindlichkeit (die Stimmung) als ein „interner“, psychologischer Zustand fungiert, ist sie die über die unmittelbare Selbstidenität des eigenen Ichs hinaus weisende Eingewobenheit in den Weltstrukturen (siehe Heidegger 1957: 134-137). Sodass die „blinde“, „unbewusste“ (Kant 1968: 65) Weise, worauf  die „verborgene“ und für den Verstand unerreichbare Einbildungskraft (ebd. 104) ihre freien Synthesen produziert und das Genie die festgestellten Begriffe übertreffenden ästhetischen Konstellationen schafft, ist gerade das „Eintauchen“ ins „phänomenologische“ Unbewusste, d.h. das entschlossene Sich-begeben auf einen Weg, der von der eigenen, für den optisch verfahrenden Verstand unsichtbaren Disposition in der Welt vorgezeichnet ist. Und nur weil die Einbildung produktiv als reproduktiv im erläuterten Sinne ist, kann sie reproduktiv, wie bei Kant, im Plan des Vorhandenen sein. Wie Heidegger hervorhebt, gerade aufgrund dessen, dass es sich selbst in seiner wesentlichen Geworfenheit in der Welt vergessen hat, d.h. dass es sich als vorhandenes, als ursprünglich und ständig in der Gegenwart stehendes versteht, vermag das menschliche Sein etwas Vergangenes im Gedächtnis zu behalten. Das ist eine Art Vergessenheit der Vergessenheit, denn noch in der Weise der ekstatischen Zeit hat die Existenz schon immer die unbetretenen Wege, in deren „Mitte“ sie sich selbst jeweils findet, als ihre eigenen zu er-innern, wiederherzustellen. Aber diese Vergessenheit ist kein Verlassen der ursprünglichen Zeit, sondern wurzelt zusammen mit dem auf ihr gründenden Ich in dieser Zeit, stellt eine eigene Modifikation der ekstatischen Vergangenheit dar (siehe Heidegger 1957: 339).
Die dritte Synthese – diese der Apprehension – vollzieht sich in der Anschauung, deren „Rolle“ darin besteht, etwas in der Gleichzeitigkeit, Versammeltheit aller zu ihm gehörenden Erscheinungen zu präsentieren. Soweit das Vergegenwärtigen von etwas auf den beiden anderen Zeitekstasen gründet, sollte die fragliche Synthese nicht die „erste“, wie bei Kant, sondern vielmehr die „dritte“ sein. Es wurde bereits gezeigt, dass das leere „Jetzt“ der sukzessiven Zeit keinen Inhalt erfassen kann – weder diesen der von der Synthese der Apprehension zu sammelnden bloßen Erscheinungen noch jenen des Bildes, in dem die genannte Synthese sie eingebracht hat – da es im Gegensatz zum Augenblick keine „Ausdehnung“ besitzt, die Ort und Gesondertheit gewährt. Es leuchtete auch bereits ein, dass die beiden gleichzeitigen ekstatischen Bewegungen – die spontane, erst das „Woraufhin“, den Horizont für das Erscheinen von etwas bildende, was keinen Vorhandenheitscharakter hat, und die rezeptive, den „Blick“ auf eine Perspektive hingehen lassende, die ihn im Voraus und „unbewusst“ gestimmt hat – die beiden Seiten einer phänomenologisch „bearbeiteten“ Einbildungskraft sind. Wie erwähnt ist das Aneignen dieser Perspektive, das zugleich erst recht das Andere als Anderes entgegenstehen lässt, von Heidegger „Auslegung“ benannt. Diese Auslegung hat die Struktur eines „Als“ – sie stellt kein in sich geschlossenes, fortdauerndes und unabänderliches „Was“ heraus, sondern zeigt etwas im Hinblick auf etwas anderes, im Rahmen eines konkreten Zusammenhangs, wo es als solches oder solches genommen wird (Heidegger 1957: 148-149). Aus dem Vorstehenden folgt, dass die Synthese der Anschauung und des Begriffs vermittels der Einbildungskraft keine Urteilsstruktur hat, weil sie nicht zwei vorhandenen Vorstellungen verbindet (die einzelne, bestimmte, und die allgemeine, bestimmende), sondern vielmehr dem „Subjekt“ und dem „Prädikat“ gegenüber primär ist. Jetzt offenbart sich, dass diese Synthese eine Auslegung im ausgeführten Sinne ist – ein Zusammennehmen von etwas mit etwas anderem, worauf es sich bezieht, aber so, dass sie zur gleichen Zeit auseinander gelegt werden (ebd. 159). Letzteres bedeutet, dass eben weil das „Subjekt“ und das „Prädikat“ der Relation zwischen ihnen nicht vorausgehen, sondern sich erst von ihr her, d.h. gleichzeitig konstituieren, es einen Raum für beide gibt, d.h. dass das „Prädikat“ das „Subejkt“ nicht unter sich selbst subsumiert, dass jenes dieses nicht „absorbiert“, wobei es seinerseits von der Scheinbarkeit der Vorstellung „absorbiert“ wird.

3. Die Selbst-Ständigkeit als Souveränität
Anfangs wurde erklärt, dass diese Interpretation durch die Frage geleitet wird, wann der „empirische“ Mensch selbstständig und selbstidentisch ist. Wie bekannt, ist für Kant der Mensch ein solcher als autonom, d.h. als sich selbst bestimmend. Selbstbestimmung besagt ein Setzen von allem durch sich selbst, mithin – Verhalten in allem zu sich selbst. Der Philosoph aus Königsberg vertritt die wahre Auffassung, dass das Selbstverhältnis des Menschen aus der Position einer unmittelbaren Selbstidentität unmöglich ist. Es findet nur im Rahmen einer Zusammengehörigkeit statt – als ein Gehorsam gegen das Allgemeinmenschliche im Menschen, gegen das sog. Sittengesetz. Dieses Gesetz hat keinen festen Inhalt, jeder gibt es sich selbst allein, andererseits aber ist die ihn zur Welt gebrachte Freiheit keine Willkür,  kein an eine gemeinsame Zugehörigkeit nicht gebundener Ausbruch vom Standpunkt einer absolutisierten, indifferent verschiedenen gegenüber dem anderen Einzelheit. Hier kann die Freiheit als ein Stehen in einer Offenheit, Unvorherbestimmtheit gedeutet werden. Der Mensch bestimmt sich selbst bzw. verhält sich zu sich selbst somit nur dann, wenn er sich selbst den von ihm nicht vorausbestimmten Möglichkeiten überlässt. Nach Heidegger ist diese spontane Rezeptivität der autonomen Existenz einzig und allein in der Weise der ekstatischen Zeit möglich und bedeutet, dass die reine praktische Vernunft in der als diese Zeit ausgelegten transzendentalen Einbildungskraft wurzelt (Heidegger 1991: 159-160). Für Kant bildet gerade die praktische Vernunft die Grundlage der theoretischen, bzw. – des transzendentalen Bewusstseins. Sie ist es, die überhaupt den Menschen „auf die Beine stellt“, ihn durch sich selbst „stehend“ macht – nicht von einer „instinktiv“ prästabilierten Harmonie mit Stützpunkten und Oberflächen benommen, „verschlungen“, die keinen Charakter von Andersheit haben und gegen die er sich benimmt, sondern vom Anderen unabhängig existierend und sich zu ihm eben als zum Anderen verhaltend, d.h. einerseits, darauf von einem „hier“ „hinblickend“, das vom „dort“ nicht überfallen und überwältigt werden kann, und zum anderen, das Andere in etwas An-sich zusammenfügend. Doch obwohl dem Vorhaben nach das auf der „Moral“ gründende Ich nicht unmittelbar selbstidentisch, d.h. zu Unterscheidung und Sich-verhalten unfähig ist, erweist es sich genau als ein solches, sofern es als in der Gegenwart der sukzessiven Zeit ständig stehend verstanden wird.
„Sein und Zeit“ zufolge ist die Selbst-ständigkeit nur als ein ekstatisches Stehen im Horizont der Welt möglich: „Die Selbstheit ist existenzial nur abzulesen... an der Eigentlichkeit des Seins des Daseins als Sorge. Aus ihr erhält die Ständigkeit des Selbst als vermeintliche Beharrlichkeit des Subjektums seine Aufklärung. Das Phänomen des eigentlichen Seinkönnens öffnet aber auch den Blick für die Ständigkeit des Selbst in dem Sinn des Standgewonnenhabens. Die Ständigkeit des Selbst im Doppelsinne der beständigen Standfestigkeit ist die eigentliche Gegenmöglichkeit zur Unselbst-ständigkeit des unentschlossenen Verfallens. Die Selbst-ständigkeit bedeutet existenzial nichts anderes als die vorlaufende Entschlossenheit.“ (Heidegger 1957: 322) In der zitierten Stelle geht es auch darum, dass das in der Gegenwart ständig stehende und sich im Bevorstehenden auf sich selbst beziehende Ich nicht wie ein vorhandenes Ding beharrt, sich nicht von selbst durchhält, sondern indem immer wieder aus der ereignishaften Zeit durch eine Modifikation ihrer Ekstasen entspringt. Als Ursprung des bestehenden Ichs ist hier jedoch gerade die eigentliche Existenz als Sein zum Tode hervorgehoben, von der gezeigt wurde, dass sie das Ich als ihr wesentliches Moment enthält. Ohne die „Hypostase“ des Ichs wäre sie augenblicklich selbst-ständig, aber nicht als eine und dieselbe bestehend. Außerdem so, wie bei Kant der Mensch nur aus seiner Zusammengehörigkeit mit den Anderen (in einer universellen moralischen Gemeinschaft) heraus sich zu sich selbst verhalten, bzw. sich selbst bestimmen kann, ist bei Heidegger das In-der-Welt-sein zugleich immer ein Mitsein mit anderen. Der Mensch ist eigentlich „außer“ sich selbst als Vorhandenem einzig dann, wenn er an der Welt teilnimmt, und um in ihr teilzunehmen, muss er sie mit anderen teilen. Die ekstatische Offenheit ist nur von einer Grenze und Negativität bezüglich der illusorischen Unendlichkeit und Allmacht der Vorstellung aus möglich, die keineswegs von den Zeugen und Dingen selbst auferlegt werden kann, weil diese nicht imstande sind, „konkurrente“ Weltentwürfe zu erstellen. Diese Grenze erscheint dank der Möglichkeit des Anderen, zu bekunden, wie er sich befindet, d.h. dank der Sprache. Das Teilen der Welt mit den anderen wird daher von ihrem Mitteilen in der Sprache vermittelt. Gerade die Sprache der die eigene Befindlichkeit bekundende Mitteilung ist jene, worin sich die Teilung, Gliederung der Welt als ein Verweisungsganzes vollzieht. Dies besagt aber nicht, dass die Ausgesprochenheit der fremden Mitteilung eine Art Bedingung der Möglichkeit jeder ekstatischen Offenheit ist. In diesem Fall ginge das Vorlaufen vom Vorhandenen aus, d.h. es bliebe im Anschein der Vorstellung stehen, weil es den Inhalt der fremden Aussage durch seine Berücksichtigung voraussetzen würde. Im Gegenteil, eben damit, dass sie dem Zukünftigen keine Inhalte voranstellt, ist die vorlaufende Entschlossenheit auf die Stimme des Anderen gerichtet, hörend, und erst in diesem Hören auf... wurzelt die Möglichkeit, seine Stimme zu hören (Heidegger 1957: 163).
Das in der Gegenwart ständig stehende Ich ist also nicht bloß etwas, was auf dem ekstatischen Sich „parasitiert“, vielmehr entspringt es notwendigerweise aus ihm, sofern das letzte bestehen will. Das Ich kann allerdings seine transzendente Herkunft vergessen und sich selbst „vergöttlichen“, indem es beansprucht, dass es dank seiner eigenen Beharrlichkeit von einem sich selbst in der sukzessiven Zeit bestätigenden aushält. Es ist grundsätzlich unmöglich, nicht nur zu bestehen, sondern auch überhaupt als von der Welt völlig losgelöst zu „existieren“, weil das Menschsein immer ein In-der-Welt-sein bedeutet. Soweit jemand mit einem ähnlichen Anspruch ist, ist er aufgrund eines modifizierten Geschehens seiner eigentlichen Existenz. Dies besagt aber, dass, während sein „Bewusstsein“ auf dem transsituativen, demiurgischen und narzisstischen Standpunkt der Vorstellung steht, sein „unbewusster“ Teil sich in der Welt weiter befindet und ihre Bestimmungen immer noch erfährt. Als eine scheinbare, rein reflexive Einheit integriert sein Ich die Faktizität des es tragenden Sich nicht in sich, ist es keine Mitte, in der sie vermittelt, aufgehoben wird. Daher ist es nicht eigentlich selbst-ständig, vielmehr von der Perspektive untergründig regiert, in der es „unbewusst“ situiert ist. Indem das Ich als ein Herr existiert, nur in seiner eigenen Perspektive ausbrechen will, erweist es sich als ein Sklave seiner „Natur“, seines „Unbewussten“. Abgesehen von seiner „Heterogenität“, „Dezentriertheit“, hat das sich selbst im Zukünftigen sicherstellende Ich, welches gerade die Seite des Sich-als-ein-und-dasselbe-durchhaltens sein sollte, keine Kontinuität im Aspekt der individuellen Inhalte. Vom „Gravitationszentrum“ ledig, löst es sich in seiner momentanen Stimmung auf, deren Quelle – seine eigene Befindlichkeit in der Welt – für ihn verborgen bleibt. Es stellt sich heraus, dass eben dieser, der im Bevorstehenden sich selbst als ständig in der Gegenwart stehenden voraussetzt, sich in eine Folge von zueinander nicht zusammenhängenden Fragmenten zerstreut. Im Gegenteil, jener, der entschlossen ist, sich einer unvorherbestimmten Möglichkeit zu überlassen, einem unvorhersehbaren Ereignis auszusetzen, suspendiert in so etwas wie einem Ausnahmezustand jenen Teil seiner im Topos der Gegenwart bestehenden Identität, die darauf aus ist, in der konkreten Situation sich selbst zu bestätigen. Aber wie gezeigt, holt er so eigentlich sich selbst ein als sich im Horizont der Situation schon immer befindenden, von ihm auf einen Weg „geschickten“, darauf er sich nicht als vorhanden gemacht hat. Die „Triebe“ und „Affekte“, welche den Menschen „beunruhigen“ und „destabilisieren“, stellen jene Aspekte seiner Befindlichkeit (Stimmung) dar, die „vertrieben“, unartikuliert gelassen und deshalb in sein Ich nicht integriert sind. Sie führen in die Benommenheit, Besessenheit des tierischen Lebens zurück, denn das, worauf sie ihn richten, ist kein Unterschiedenes, und denn dieses Sich-auf-etwas-richten ist kein eigenes, vielmehr hat es den Charakter eines Zwangs. Deswegen sind sie „Fixationen“, „Traumata“, die in eine instinktive Wiederholbarkeit hineinziehen, vor dem sich verändernden Hintergrund des Vorstellens immer wieder inszeniert werden. Indem der Mensch mit seinen situativen Bestimmtheiten gleichzeitig ist, die er durch die Inszenierung der Situation in der Vorstellung verdunkeln würde, verhindert er seine Entzweiung zwischen der virtuellen Selbständigkeit und Integrität seines Ichs und der unbewältigten, zerstreuten und in „wilden“ Naturwesen sedimentierten eigenen Faktizität. Er suspendiert sein Ich gerade um es zu stärken, zu „upgraden“ – indem er es aus seiner Fixierung im immer gleichen Inventar von verfügbaren Möglichkeiten befreit, lässt er es die Erfahrungsinhalte nicht nur „virtuell“, sondern auch „faktisch“ erfassen. Der durch die Überwindung seines vorhandenen Selbst Bestehende ist „ruhig“ und „selbstgewiss“ nicht weil er eine absolute Selbsterkenntnis erreicht, alle Seiten seiner Befindlichkeit in der Welt erschöpft hat – die endliche Seinsweise des Menschen besteht gerade darin, dass er jedes Mal in einem für ihn unverfügbaren und über die „Sachlage“ gebietenden Horizont geworfen ist. Im Gegensatz zu jenem, der alles kontrollieren will, kann er in Unsicherheit leben, da er ein Zentrum und einen Stützpunkt besitzt – ein Ich, das einzig und allein darum nachhaltig ist, weil es „mit dem einen Fuß“ aus der Vorstellung ausgetreten, mit einem Teil seiner selbst offen für die Welt ist.
In Analogie hierzu wird bei Carl Schmitt die Figur des Souveräns in einem zentralisierten Staat von der Aufgabe konstituiert, die „Verflüchtigung“ der rechtspolitischen Ordnung in einem „gespenstischen“ System von fixierten Normen aufzuhalten, das die soziale Faktizität nur scheinbar unter sich subsumiert. Der Souverän steht in der Zone der Indifferenz zwischen dem Normal- und dem Ausnahmezustand, wo das Gesetz seines Inhalts entleert, nicht referenziell ist, um das Bestehen des ersten durch seine Verwurzelung in der konkreten Situation, die Verschmelzung der rechtlichen Norm und der sozialen Tatsache sicherzustellen. Seine Entscheidung setzt die bestehende Rechtsordnung nicht voraus, öffnet den Ausnahmezustand als den Horizont ihres „Todes“ nur im Hinblick darauf, indem er sich dem konkret Geschehenden aussetzt, es in einer rechtlichen „Artikulation“ zu ergreifen und es so in dieselbe Ordnung tatsächlich zu integrieren. Im vorliegenden Kontext steht der selbst-ständige und in sich Bestand habende Mensch auf der Grenze zwischen dem vorhandenen Ich und dem ekstatischen Sich, d.h. zwischen dem „Normalzustand“ seines Bestehens als ein und derselbe und dem „Ausnahmezustand“ seines „Stehens“ durch sich selbst, Selbstverhaltens. Auf der einen Seite ist das Sich als Sein zum Tode der grundlose – vom Gesichtspunkt des Vorhandenen – Grund des Ichs, die Bedingung seiner Möglichkeit. Auf der anderen Seite ist das in der Gegenwart ständig stehende Ich der Grund, der Boden, in dem die persönliche Identität wurzelt. Wenn von der kantischen Begrifflichkeit Gebrauch gemacht wird, können je nachdem, ob das Ich im „Regime“ des Vorhandenen oder des Ekstatischen „funktioniert“, zwei Aneignungsweisen der Erfahrungsinhalte unterschieden werden: Bei der ersten, die diese des Vorstellens ist, wird eine intellektuelle Synthese durchgeführt, d. h. die Erscheinungen werden unter ihnen vorangestellte, transsituative und instrumental verfügbare Begriffe untergestellt; hier ist die Einbildungskraft dem an einem außerweltlichen Standpunkt stehenden Verstand untergeordnet und produziert, angesichts der herrschenden Rolle des Begriffs, „Schema-Bilder“. Bei der zweiten Aneignungsweise, die jene der ekstatischen Offenheit ist, findet eine figürliche Synthese statt, d.h. die Erscheinung, in der etwas Bestimmtes zu erkennen ist, wird nicht von einem vorausbestimmten und isolierten Begriff bestimmt, sondern so, dass sie in eine für die abstrakte Logik zufällige Konstellation eintritt; hier ist die Einbildungskraft frei vom „Diktat“ des sich selbst sicherstellenden „Selbstbewusstseins“ und das von ihr hervorgebrachte Schema stellt den zeitlich konstituierten Horizont (Rahmen der gegenseitigen Verweisungen) einer Befindlichkeit dar; dieses Schema könnte verhältnismäßig „Bild-Schema“ genannt werden, soweit es keine Projektion eines reinen Begriffs ist, vielmehr sich in der konkreten Erfahrung bildet (wenn es auch aus keinem in sie hereinbrechenden Bild entspringt). Die subsumierende Aneignung der Erfahrungsinhalte seitens des vorhandenen Ichs ist eine scheinbare und setzt eine Sprache voraus, die zur Verfügung steht wie ein Bestand von Wortdingen, welche auf nivellierte, transsituative und „wörterbuchartig“ gefestigte Bedeutungen hinweisen. Im Gegenteil, die Sprache der Aneignung von der Position der ekstatischen Offenheit aus baut sich im Augenblick der Artikulation, erwächst aus einem Horchen auf die Rede des Seins als die eigene Gliederung des ereignishaften Zusammenhangs. Sofern jedoch diese echte Aneignung der Beständigkeit und Ganzheitlichkeit des in der Gegenwart ständig stehenden Ichs dienen sollte, kann die laut Heidegger „dichterische“ Sprache, in der sie sich „niederschlägt“, nicht radikal verschieden, absolut unübersetzbar bezüglich der vorhandenen Sprache sein. Damit ein ekstatisch erschlossener Inhalt in die Einheit des Ich integriert wird, muss demnach das ihn artikulierende Wort die Struktur der Verschiebung, der Metapher haben. Kant beschreibt die von einer freien Einbildungskraft konfigurierte ästhetische Idee gerade als eine Konstellation, einen „Nebel“ von Metaphern, wo die Konturen der festen Begriffsbedeutungen verschwimmen und diese Bedeutungen innerhalb einer Unerschöpflichkeit des Sinnes fluktuieren.
Beim Denker aus Königsberg ist die moralische Gemeinschaft mit den anderen, die Zugehörigkeit zu der das Selbstverhältnis bzw. Selbstbestimmen des Menschen ermöglicht, eine abstrakt-universelle – an ihr nehmen potentiell alle möglichen Menschen kraft ihrer einfachen Bestimmung als Menschen teil. Dies besagt, dass sie jenseits des endlichen, jeweils in einem Horizont situierten Menschseins steht. Obwohl nach dem Vorhaben Kants das Gesetz der universellen moralischen Gemeinschaft keinen fixierten Inhalt hat, da es zugleich die Freiheit des konkreten Individuums ist, liegt der wahre Grund für seine Inhaltslosigkeit in der wesentlichen Unerreichbarkeit dieser Gemeinschaft. In Bezug auf sie befindet sich das Ich in einem Sollensverhältnis, was bedeutet, dass es mit dem „Über-Ich“, dem es seine Existenz verdankt, stets nicht identisch ist, dass es ursprünglich in seiner Schuld steht. Es stellt sich heraus, dass gerade das Sittengesetz, das den Menschen von der Benommenheit der tierischen Existenz befreit und ihn „auf die Beine stellt“, die Struktur der Abhängigkeit hat, soweit es transsituativ ist. Das Wesen dieser Abhängigkeit besteht konkreter darin, dass jener, der sich dem Imperativ der allgemeinmenschlichen Moral unterwirtft, sich von der einzig echten Gemeinschaft mit den anderen ausschließt – die mit ihnen geteilte Befindlichkeit in einem „regionalen“ Welthorizont – und unter die Macht irgendwelcher Vorstellung vom Allgemeinen fällt, die nur in seiner eigenen Phantasie existiert. Wenn auch „unbewussterweise“, im Gegensatz zu seiner Absicht, indem er von sich selbst eine transsituative Besorgnis fordert, sich jenseits seinen konkreten Welt-Horizonten für die Welt als die rein „optische“ Gesamtheit von allem Seienden verantwortlich fühlt, vergöttlicht er sich selbst. Es zeigt sich, dass die andere Seite seines moralischen Rigorismus der Versuch ist, die Vorteile der in seiner Verfassung mit den anderen geteilten Welt in einer nicht legitimen Art und Weise zu genießen – ohne die Grenze anzunehmen, darüber hinaus der Andere in seiner Andersheit, Unverfügbarkeit steht, und so sich der Unsicherheit eines unvorherbestimmten Geschehens auszusetzen. Sein Unterwerfen gegenüber eine Vorstellung vom Allgemeinmenschlichen, das ihm vor seinem eigenen, primär „intersubjektiven“ Wesen das Alibi gibt, dass er in einer Gemeinschaft mit den anderen auch dann ist, wenn er sich nicht bei ihnen in der Welt befindet, gleicht einem Selbstverkauf an einen inneren Dämon oder Mafioso. Einerseits ist dieses Allgemeine in Wahrheit von ihm eingebildet, nur für ihn da, andererseits aber bildet er es sich gerade als etwas „äußeres“, „objektives“ ein. Sein Ich tritt vom Standpunkt einer Mitte, welche die Erfahrungsinhalte vermittelt und bewältigt, zurück und überantwortet ihn dem internen „Pate“. Und wie gezeigt, subsumiert jede Vorstellung die Erfahrung nur scheinbar unter sich und stellt eine allegorische Maske der dunkelsten Seiten der eigenen „Natur“ dar, d.h. der nicht integrierten, ins „Unterbewusstsein“ verdrängten eigenen Bestimmtheiten, die sich in eine Menge von einer instinktiven Wiederholbarkeit benommene Tierwesen gesondert haben. Das ausfantasierte moralische Allgemeine könnte so erhaben sein, wie es möge, es wird allerdings von den für das Ich „undurchsichtigen“ Seiten seines An-sichs, von seiner inneren „Hinterkulisse“ untergründig regiert. Dergestalt entpuppt sich das Sollen als eine Verschuldung gegen eine mythisch-mafiosische Kraft. Dieser für das Ich „äußerlicher“, wenn auch innerpsychischer „Ort der Kontrolle“ und Vermittler zwischen ihm und der Welt, entreißt ihm die Bestimmung der Souveränität (das souveräne Ich steht „mit einem Fuß“ in der Welt und braucht daher keinen Vermittler, sondern vermittelt für sich selbst alle Erfahrungsinhalte). Überdies ist sie jetzt gegen das Ich selbst gewendet – wie der Held von Kafka steht es vor der offenen Tür des Gesetzes, wird es in einem permanenten Ausnahmezustand durch ein moralisches Gesetz gehalten, das unfixiert, nicht referenziell und sich selbst suspendierend eben deshalb ist, um im Voraus, in einer noch unbekannten Möglichkeit jeden konkreten Austritt „draußen“ in die Welt zu sanktionieren. Eine solche Möglichkeit ist keine echt zukünftige, weil in ihr die Vorschriften der inneren Jenseitigkeit schon immer berücksichtigt sind, weil diese ins Leben hervorgerufen ist, damit sie dem sie Ehrenden es verbürgt, dass er in die mit anderen geteilten Welt ausgehen kann, ohne seine narzisstische Totalität verletzt zu werden. Dies ist eine Art Simulation vom Sein zum Tode, wodurch eigentlich die mythische Kraft den Menschen in die Falle einer tragischen Schuld tappt. Gerade wenn das mythische Moralgesetz zulässt, d.h. nicht verbietet, verursacht der Mensch eine Tatsache, die beweist, dass er kein Recht gehabt hat, nach draußen zu gehen. Die Diskrepanz zwischen der Absicht und dem Ergebnis kommt daraus hervor, dass, wie bereits erwähnt, das jenseitige Allgemeine einesteils in die Tiefe der Situationsbeziehungen nicht vordringt, und andernteils von den „unbewusstesten“ „Neigungen“ geleitet wird. Diese Tatsache trägt die Zweideutigkeit von Schuld und Unschuld an sich – sie geht von einem Täter aus, der sie nicht beabsichtigt hat, aber zugleich „fühlt“, dass es so nicht passiert wäre, wenn er nicht versucht hätte, vor dem Anspruch des allgemeinmenschlichen Wesens auszuweichen, sich auch zu Menschen, anstatt nur zu Gegenständen zu verhalten. Somit wird jener, der das ständig „mutierende“, angeblich allgegenwärtige Gesetz, welches immer beansprucht, bis ins kleinste Detail gewarnt zu haben, ins Leben gerufen hat, selbst von ihm als Angeklagter in einem endlosen Gerichtsprozess gerufen. Nachdem er es versteckt begehrt hat, vorhanden, für sich seiend, d.h. unendlich zu sein, sieht er sich gezwungen, seine Grenzen bis ins Unendliche zu bewahren, seine Unschuld angesichts des im Vorhandenen herrschenden mechanischen und unübersehebaren Zusammenhangs der Ursachen und Wirkungen zu beweisen.

LITERATUR
Heidegger, M. 1957. Sein und Zeit. Tübingen: Max Niemeyer Verlag.
Heidegger, M. 1991. Gesamtausgabe. Bd. 3. Kant und das Problem der Metaphysik. Herausgegeben von Friedrich-Wilhelm von Hermann. Frankfurt am Main: Vittorio Klostermann.
Kant, I. 1922. Kritik der Urteilskraft. Herausgegeben von Karl Vorländer. Leipzig: Verlag von Felix Meiner.
Kant, I. 1968. Werke in zwölf Bänden. Bd. 3. Kritik der reinen Vernunft. Herausgegeben von Wilhelm Weischedel. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Schmitt, C. 1934. Politische Theologie. Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität. München/Leipzig: Duncker & Humblot.


           




[1] Der Gebrauch von „Mensch“, „Menschsein“ usw. statt „Da-sein“ im Zusammenhang der Philosophie Heideggers zielt nicht auf ihre „Anthropologisierung“, sondern nur auf eine Erleichterung der Aussage ab. Er ist auch dadurch motiviert, dass im vorliegenden Text das Da-sein nicht hinsichtlich des Sinns vom Sein, vielmehr der Selbständigkeit und Selbstidentität des seine „Rolle“ spielenden Menschen thematisiert wird.
[2] Vgl. z.B. Watanabe, J. 1986. Eigentlichkeit und Uneigentlichkeit bei Heidegger. // Journal of the Faculty of Letters, The University of Tokyo, Aesthetics, Vol. 11, 61–75.
[3] Siehe Radenkov, V. 2010. Die Eschatologie im Denken von Carl Schmitt und Walter Benjamin. Sofia. Universitätsverlag „Hl. Kliment Ochridski“, 146-159.